AfA

Was ist AfA?

Als Absetzung für Abnutzung (kurz AfA, umgangssprachlich auch AfA-Abschreibung) bezeichnet man die steuerrechtliche Absetzung von teuren Wirtschaftsgütern über einen längeren Zeitraum.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 4:06 min

    Was bedeutet AfA (Absetzung durch Abnutzung)?

    Absetzung durch Abnutzung bzw. Abschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Hierin ist festgelegt, dass Anschaffungsgüter, die einen gewissen Satz (derzeit 800 Euro) überschreiten, nicht direkt vom Einkommen abgezogen werden können. Das bedeutet: Jedes Wirtschaftsgut, das teurer als 800 Euro ist, lässt sich nicht von der Steuer absetzen, sondern muss über die sogenannte Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Beträge, die jährlich auf diese Weise abgeschrieben werden können, richten sich nach zwei Faktoren:

    • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
    • Nutzungsdauer

    Ist die AfA eine Betriebsausgabe?

    Die AfA dient der Finanzierung von Wirtschaftsgütern. Damit die AfA als Betriebsausgabe (s. § 4 Abs. IV EStG) abgesetzt werden kann, muss der Gegenstand einerseits zum Betriebsvermögen gehören und andererseits ins Gewerbe involviert sein. Die entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt. Das ist der Zeitraum, in dem der Gegenstand wirtschaftlich genutzt werden kann.

    Gibt es Unterschiede in der AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter?

    Abnutzbare Wirtschaftsgüter müssen grundsätzlich abgeschrieben werden – ganz gleich, ob beweglich oder unbeweglich. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind weiterhin auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Allerdings muss die AfA auf bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter separat angegeben werden. Die Unterschiede gestalten sich folgendermaßen:

    • Bewegliche Wirtschaftsgüter wie KFZ oder Maschinen werden nach  6 Abs. 1 EStG bewertet und nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG abgeschrieben.
    • Unbewegliche Wirtschaftsgüterumfassen Grundstücke (nicht abnutzbar), Gebäude, Gebäudeteile und sonstige wirtschaftlich genutzte Anlagen wie Straßenzufahrten, Umzäunungen etc. Bei Gebäuden und Gebäudeteilen wird die AfA nach  7 Abs. 4 oder 5 EStG bemessen; bei den sonstigen unbeweglichen Wirtschaftsgütern nur nach § 7 Abs. 1 S. 1,2 und 5 EStG.

    Ab welchem Betrag kommt die AfA zur Anwendung?

    Die AfA kommt ab einem Anschaffungs- bzw. Herstellungswert von 800 Euro zur Anwendung. Alle Gegenstände, die niedriger angesetzt werden, fallen unter die Rubrik der sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG). Dabei handelt es sich um Gegenstände des Anlagevermögens, die beweglichabnutzbar und selbstständig nutzbar sind. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede:

    • Anschaffungsgüter im Wert bis 250 Euro können als sofortige Betriebsausgabe verbucht werden.
    • Anschaffungsgüter im Wert von 250,01 – 800 Euro können als sofortige Abschreibung, als Sammel- bzw. Pool-Abschreibung verbucht oder gemäß AfA-Tabelle über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
    • Anschaffungsgüter im Wert von 250,01 – 1.000 Eurowerden entweder als Sammel- bzw. Pool- Abschreibung verbucht oder gemäß AfA-Tabelle über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

    Warum müssen die Kosten über die Nutzungsdauer verteilt werden?

    Betriebs- und Firmenausstattung kostet meist viel Geld und nutzt sich langfristig ab. Dadurch verliert sie an Wert. Diese Wertminderung wird durch die AfA abgebildet und schützt das Unternehmen vor Gewinnverlust.

    Woher weiß ich, wie hoch die Nutzungsdauer ist?

    Für jeden Gegenstand, dessen Netto-Wert über 800 Euro liegt, ist eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer definiert. Hierfür stellt das Bundesministerium für Finanzen sogenannte AfA-Tabellen online zur Verfügung.

    Wie berechnet man die AfA?

    Die Berechnung der AfA lässt sich am Beispiel einer linearen Abschreibung verdeutlichen:

    Angenommen, ein Unternehmen investiert in einen PKW als Betriebsfahrzeug und entscheidet sich für einen Neuwagen im Wert von 60.000 Euro. Laut AfA-Tabelle liegt die gewöhnliche Nutzungsdauer für einen neuen PKW bei 6 Jahren. Das bedeutet, dass das neu gekaufte Fahrzeug über 6 Jahre abgeschrieben werden muss. Demzufolge sind die Anschaffungskosten von 60.000 Euro durch den Wert 6 zu teilen. Das Unternehmen kann also pro Jahr 10.000 Euro absetzen, sprich von den Einnahmen abziehen, sodass nur auf den Rest Steuern zu zahlen sind.

    Wann beginnt und endet die Berechnung der AfA?

    Die Abschreibung beginnt ab dem Tag der Betriebsbereitschaft. Damit ist jedoch nicht etwa der Nutzungsbeginn, sondern das Kauf- bzw. Lieferdatum gemeint. Dementsprechend endet die Abschreibung an dem Tag, an dem der Gegenstand aus dem Betrieb ausscheidet – z.B. durch (Weiter-) Verkauf oder Entsorgung.

    Was ist der Unterschied zwischen Linearer Abschreibung, Degressiver Abschreibung und Sonder-AfA?

    Nicht jedes Anschaffungsgut kann auf die gleiche Weise abgeschrieben werden. Gerade bei Wirtschaftsgütern ist die Wertminderung in den ersten Jahren am höchsten und sinkt in den Folgejahren langsam ab. Deshalb wird zwischen linearer Abschreibung, degressiver Abschreibung und der Sonder-AfA unterschieden.

    Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung Sonder-AfA
    Bei der linearen Abschreibung verteilt sich die Höhe der Abschreibungen gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Demzufolge wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben. Bei der degressiven Abschreibung wird die Wertminderung vieler Wirtschaftsgüter verdeutlicht. Daher ist die Abschreibung im 1. Jahr am höchsten und senkt sich im Laufe der Nutzungsdauer. Sonder-Abschreibungen werden zur Förderung bestimmter Investitionen gewährt. Sie ist i.d.R. an einen bestimmten Förderzweck gebunden und hat deshalb Subventionscharakter.

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    Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.
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